Aktuell sind beim Amtsgericht Düsseldorf sehr viele Klagen der Rechtsanwälte Baumgarten Brandt im Auftrag der Euopäischen Medienbeteiligungs-GmbH anhängig. Es geht um Abmahnkosten und Schadensersatz aus Urheberrechtsverletzung zumeist aus dem Jahr 2010. Gegenstand der Urheberrechtsverletzung ist unter anderem der illegale Download des Films „Niko – ein Rentier hebt ab“. Eingeklagt wird regelmäßig ein Betrag in Höhe von 955,60 EUR.
In diesen Verfahren geht es regelmäßig um die Frage, ob der Anspruch verjährt ist bzw. die Verjährung durch die Einleitung des Mahnverfahrens gehemmt wurde und ob der Beklagte seiner sekundären Darlegungslast ausreichend nachgekommen ist.
Weiter geht es darum, ob die Europool Europäische Medienbeteiligungs-GmbH an dem Film das ausschließlich Nutzungsrecht hat. Für die Erstattung der Abmahnkosten wäre nach Ansicht des AG Düsseldorf ein DVD-Recht ausreichend, weil durch Filesharing auch der Absatz von DVD gefährdet sein kann. Ein Schadensersatzanspruch gemäß Lizenzanalogie wegen unerlaubter Verbreitung im Internet via Filesharing dürfte nach Ansicht des AG Düsseldorf hingegen nur gegeben sein, wenn die Europool Europäische Medienbeteiligungs-GmbH ein ausschließliches Internetverwertungsrecht hat. Sofern beides nachgewiesen wird und der Beklagte nicht seiner sekundären Darlegungslast nachkommt und der Anspruch auch nicht verjährt ist, wird der Klägerin regelmäßig Schadensersatz und Abmahnkosten zugesprochen, allerdings in reduzierter Höhe.
In einem hier bearbeiteten Fall, in dem die Anwaltskanzlei Schuster den Abgemahnten vertreten hat, wurden lediglich Abmahnkosten in Höhe von 192,90 EUR und Schadensersatz in Höhe von 200,00 EUR, insgesamt also 392,90 EUR, zugesprochen. Von den Kosten des Rechtsstreits musste die Europool Europäische Medienbeteiligungs-GmbH 59% tragen und der Beklagte Abgemahnte 41 %.
Wichtiger Hinweis:
Wenn Sie auch einen Mahnbescheid oder eine Klage der Rechtsanwälte Baumgarten Brand für Europool Europäische Medienbeteiligungs-GmbH oder andere Rechteinhaber erhalten haben, dann können Sie die Kanzlei gerne mit der Prüfung und Vertretung beauftragen. Sie profitieren davon, dass die Kanzlei mit der örtlichen Rechtsprechung vertraut ist und daher zielgerichtet beraten kann. Rufen Sie mich an (02154/605904). Ich freue mich auf Ihren Anruf.
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